Wenn Sie das nächste Mal Medikamente verschrieben bekommen, bedenken Sie, dass Ärzte laut BGH (aufgrund der Gesetzeslage) Geld bzw. Geschenke von Pharma-Unternehmen annehmen dürfen.
Der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass Ärzte sich nicht wegen Bestechung strafbar machen, wenn sie Geld von Pharmaunternehmen annehmen. Da sie keine Amtsträger sind, können sie nicht dafür belangt werden. Auch die Überbringer des Geldes, in der Regel die Vertreter des Pharmaunternehmens, die sogenannten Pharmareferenten, die dem Arzt Geld anbieten, können nicht wegen Korruption belangt werden.
Der Bundesgerichtshof urteilte hinsichtlich eines Falles, bei dem eine Pharma-Vertreterin an Ärzte Geld nach einem Prämiensystem verteilte. Wenn die Mediziner die Medikamente des Pharmaunternehmens (in dessen Namen die Vertreterin die Klinken putzte) verkauften, erhielten sie fünf Prozent des Herstellerpreises
Der Bundesgerichtshof weist die Schuld dem Gesetzgeber zu, der Korruption im Gesundheitswesen nicht für strafwürdig halte.
© arznei-news.de – Quelle: (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof GSSt2/11)