Nuceiva

EU: Behandlung der Falten zwischen den Augenbrauen bei psychologischer Belastung – CHMP-Zulassungsempfehlung

26.04.2019 Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Zulassungsbehörde (CHMP) empfiehlt die Zulassung von Nuceiva (aktive Substanz ist Botulinumtoxin Typ A) der Firma Evolus Pharma als Pulver für Injektionslösung (100 U) für die Behandlung der Falten zwischen den Augenbrauen bei psychologischer Belastung.

Botulinumtoxin
Botulinumtoxin

Der Wirkstoff von Nuceiva ist Botulinumtoxin Typ A, das von dem Bakterium Clostridium botulinum produziert wird und die Freisetzung von Acetylcholin in den neuromuskulären Synapsen blockiert und die Kontraktion von Muskelzellen verhindert (ATC-Code: M03AX01).

Der Nutzen von Nuceiva ist dessen Fähigkeit, die Schwere der Glabellafalten nach einer lokalen Muskellähmung vorübergehend zu reduzieren.

Die häufigsten Nebenwirkungen sind Injektionsstellenreaktionen, Lidtosis und Kopfschmerzen.

Die vollständige Indikation bei Zulassung wäre: Nuceiva ist angezeigt für die vorübergehende Verbesserung des Aussehens von mittelschweren bis schweren vertikalen Linien zwischen den Augenbrauen bei maximalem Stirnrunzeln (glabellare Linien), wenn die Schwere der obigen Gesichtslinien eine wichtige psychologische Belastung bei Erwachsenen unter 65 Jahren nach sich zieht.
© arznei-news.de – Quelle: EMA

Falten zwischen den Augenbrauen: EU-Zulassung

02.10.2019 Die Europäische Kommission hat am 01. Oktober 2019 dem Medikament Nuceiva (Wirkstoff ist Botulinumtoxin Typ A) der Firma Evolus Pharma Limited die Zulassung für die Behandlung von mittelstarken bis starken vertikalen Falten zwischen den Augenbrauen bei maximalem Stirnrunzeln (Glabellafalten) erteilt, wenn die Schwere der obigen Gesichtsfalten bei Erwachsenen unter 65 Jahren eine wichtige psychologische Auswirkung hat.

Der ATC-Code des Wirkstoffes ist: M03AX01.
© arznei-news.de – Quelle: EC, 2019

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