Pletal – Einschränkung der Indikation – Rote-Hand-Brief

Anti-Gerinnungsmittel – Antithrombotische Mittel

Das BfArM informiert in einem Rote-Hand-Brief, dass Pletal® (und Medikamente, die den Wirkstoff Cilostazol) in seiner Indikation eingeschränkt wird.

Einschränkung der Indikation

Rote Hand
Rote Hand Brief
Wichtige Informationen über ein Arzneimittel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Europäische Arzneimittelagentur und der Hersteller Otsuka informieren in einem Rote-Hand-Brief, dass Pletal nur noch verabreicht werden soll:

  • als „Second-line-use“, bei Patienten, die durch eine Änderung des Lebensstils (sportliche Aktivität, Rauchstopp, etc.) keine Verbesserung ihrer Symptome erfahren.
  • Einstellung der Verabreichung von Pletal, wenn es nach drei Monaten nicht zu einer Verbesserung gekommen ist;
  • Verminderung der Dosis von Pletal, wenn Patienten gleichzeitig andere starke CYP3A4 oder CYP2C19 Hemmer verabreicht werden.

Neue Kontraindikationen

  • Pletal bzw. andere Cilostazol-enthaltende Medikamente sollten nicht von Patienten eingenommen werden, die zwei oder mehr weitere Thrombozytenaggregationshemmer oder Gerinnungshemmer nehmen.
  • Nicht indiziert ist das Arzneimittel auch bei instabiler Angina oder bei einem Myocardinfarkt (oder einer Koronarintervention) innerhalb der letzten 6 Monate.
  • Ebenfalls kontraindiziert ist Pletal, wenn es in der Vorgeschichte eine starke Tachyarrhythmie gab.

Einnahme:

Pletal soll eine halbe Stunde vor der ersten Mahlzeit und vor dem Abendbrot eingenommen werden, laut Rote-Hand-Brief.

© arznei-news.de – Quelle: BfArM, Mai 2013

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