Knochen-Arzneimittel – Osteoporose-Medikamente
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat ein Stufenplanverfahren gestartet, nachdem die Pharmakovigilanzarbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) in ihrem Bewertungsbericht hinsichtlich oraler bisphosphonathaltiger Medikamente neu bewertet.
Risiko für ösophageale Reizungen
Es besteht ein Risiko für ösophageale Reizungen, insbesondere bei Patienten mit Barrett-Ösophagus.
Die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen bei Risedronat und Ibandronat-haltigen Arzneimitteln sollen geändert bzw. angepaßt werden (die wortwörtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen sind dann im Beipackzettel zu finden):
Für Risedronat
Risedronsäure oder auch Risedronat ist ein Bisphosphonat und wird zur Behandlung der Osteoporose eingesetzt.
Bei Gabe von Risedronat-haltigen Medikamenten ist Vorsicht bei Patienten mit aktiven oder kürzlich aufgetretenen
ösophagealen oder Oberbauchbeschwerden (inklusive eines bekannten Barrett Ösophagus).
Es sollte vor der Einnahme von Risedronat mit dem behandelnen Arzt gesprochen werden, wenn Probleme mit der Speiseröhre vorhanden sind oder waren.
Für Ibandronat
Ibandronsäure oder auch Ibandronat ist ein Bisphosphonat und wird zur Behandlung der Osteoporose und bei Knochenmetastasen bei Brustkrebs eingesetzt.
Bei Gabe von Ibandronat-haltigen Medikamenten ist Vorsicht bei Patienten mit Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, wie:
- Barrett-Ösophagus,
- Dysphagie,
- anderen ösophagealen Erkrankungen,
- Gastritis,
- Zwölffingerdarmentzündung oder
- Geschwüren angesagt.
Oral verabreichte Bisphosphonate können lokale Irritationen der oberen Magen-Darm-Schleimhaut hervorrufen.
Es sollte vor der Einnahme von Ibandronat mit dem behandelnen Arzt gesprochen werden, wenn Probleme mit der Speiseröhre vorhanden sind oder waren.
© arznei-news.de – Quelle: BfArM, Jan. 2013