Schwarzes Dreieck: Arzneimittel unterliegt zusätzlicher Überwachung

Alle nach dem 01.01.2011 zugelassenen Arzneimittel mit neuem Wirkstoff und biologische Arzneimittel, sowie Arzneistoffe, für die zusätzliche Daten erforderlich oder deren Zulassung an bestimmte Konditionen gebunden sind, müssen mit einem schwarzen Dreieck mit Spitze nach unten gekennzeichnet werden.

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