Schwere Hautreaktionen bei Lamotrigin, Meloxicam, Phenobarbital, Piroxicam, Sulfadiazin, Sulfamethoxazol, Sulfasalazin

Warnhinweise für mehrere Arzneimittel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zur Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel ein Stufenplanverfahren (Stufe II) veröffentlicht, nach dem bei Lamotrigin, Meloxicam, Phenobarbital, Piroxicam, Sulfadiazin, Sulfamethoxazol, Sulfasalazin, Ergänzungen der Produktinformationen notwendig sind.

Risikos für Stevens-Johnson-Syndrom und Toxisch epidermale Nekrolyse

Die Produktinformationen zu den genannten Arzneimitteln sollen hinsichtlich des Risikos für das Auftreten schwerer Hautreaktionen wie Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) und Toxisch epidermale Nekrolyse (TEN oder auch medikamentös induziertes Lyell-Syndrom genannt) überarbeitet werden.

Warnhinweise: lebensbedrohliche Hautreaktionen

Achtung-Warnung
Warnung der BfArM

Im Abschnitt der Warnhinweise zu Lamotrigin, Meloxicam, Phenobarbital, Piroxicam, Sulfadiazin, Sulfamethoxazol, Sulfasalazin soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass es zu lebensbedrohlichen Hautreaktionen gekommen ist. Es gab Fälle von SJS und TEN, die mit der Einnahme der obengenannten Medikamente verbunden werden konnten. Patienten sollen über die Symptome von SJS und TEN informiert und daraufhin überwacht werden.

Treten Symptome für Stevens-Johnson-Syndrom oder Toxisch epidermale Nekrolyse auf, muß die Behandlung abgebrochen und darf nicht wieder begonnen werden.

Nebenwirkungen

Im Abschnitt der Nebenwirkungen soll die Häufigkeit der Nebenwirkungen von Stevens-Johnson-Syndrom und Toxisch epidermale Nekrolyse mit „Sehr selten“ angegeben werden.

Symptome für SJS oder medikamentös induziertes Lyell-Syndrom

Symptome für ein Stevens-Johnson-Syndrom oder medikamentös induzierte Lyell-Syndrom / Toxisch epidermale Nekrolyse können sein:

  • Unwohlsein,
  • Appetitlosigkeit,
  • Rhinitis,
  • Fieber,
  • ein progredienter Hautausschlag,
  • Blasenbildung,
  • begleitende Schleimhautläsionen.

© arznei-news.de – Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Jan. 2013

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