Tezspire bei schwerem Asthma: EU-Zulassung

UPDATE – EU: Add-on-Erhaltungstherapie bei schwerem Asthma – Die Europäische Kommission erteilt Tezspire (Tezepelumab) die Zulassung

21.09.2022 Die Europäische Kommission hat dem Medikament Tezspire (Wirkstoff ist Tezepelumab) der Firma AstraZeneca die Zulassung für die folgende Indikation erteilt:

Tezspire ist angezeigt als Add-on-Erhaltungstherapie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit schwerem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide plus eines weiteren Arzneimittels zur Erhaltungstherapie unzureichend kontrolliert ist.
© arznei-news.de – Quelle: EMA

EU: Schweres Asthma – CHMP-Zulassungsempfehlung für Tezspire (Wirkstoff Tezepelumab)

Tezspire bei schwerem Asthma: EU-Zulassung

22.07.2022 Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Zulassungsbehörde (CHMP) empfiehlt die Zulassung von Tezspire (aktive Substanz ist Tezepelumab) der Firma AstraZeneca als 210 mg Lösung zur Injektion als Zusatzbehandlung bei erwachsenen und jugendlichen Patienten mit schwerem Asthma.

Der Wirkstoff von Tezspire ist Tezepelumab, ein humaner monoklonaler Antikörper (IgG2 lambda), der gegen thymisches stromales Lymphopoietin (TSLP) gerichtet ist (ATC-Code: R03DX11). Die Hemmung von TSLP mit Tezepelumab reduziert ein breites Spektrum von Biomarkern und Zytokinen, die mit der Entzündung der Atemwege in Verbindung gebracht werden, aber der Wirkmechanismus von Tezepelumab bei Asthma ist noch nicht endgültig geklärt.

Der Nutzen von Tezspire liegt in dessen Fähigkeit, die Exazerbationsrate zu senken und die Lungenfunktion bei Patienten mit schwerem Asthma zu verbessern.

Die häufigsten Nebenwirkungen sind Pharyngitis, Hautausschlag, Arthralgie und Reaktionen an der Injektionsstelle.

Die vollständige Indikation bei Zulassung ist:

Tezspire ist angezeigt als Zusatz zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit schwerem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Kortikosteroide und eines anderen Arzneimittels zur Erhaltungstherapie nur unzureichend kontrolliert ist.

© arznei-news.de – Quelle: EMA

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