Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) warnt vor den Risiken der gleichzeitigen Anwendung von Mysimba (zur Gewichtsabnahme) und Opioiden
28.07.2024 Nach einer routinemäßigen Überprüfung der Sicherheit des Arzneimittels zur Gewichtsabnahme Mysimba (Naltrexon / Bupropion) empfiehlt die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die bestehenden Empfehlungen zu verschärfen, um die Risiken von Wechselwirkungen zwischen Mysimba und opioidhaltigen Arzneimitteln (einschließlich Schmerzmitteln wie Morphin und Codein, anderen Opioiden, die bei Operationen verwendet werden, und bestimmten Arzneimitteln gegen Husten, Erkältung oder Durchfall) zu minimieren.
Die EMA weist insbesondere darauf hin, dass opioidhaltige Schmerzmittel bei der Einnahme von Mysimba möglicherweise nicht wirksam sind, da einer der Wirkstoffe in Mysimba – Naltrexon – die Wirkung von Opioiden hemmt. Wenn ein Patient während der Einnahme von Mysimba eine Behandlung mit Opioiden benötigt, z. B. wegen einer geplanten Operation, sollte er daher die Einnahme von Mysimba mindestens drei Tage lang unterbrechen, bevor die Behandlung mit opioiden Arzneimitteln beginnt. Patienten sollten Ihren Arzt über die Einnahme von Mysimba informieren, wenn eine Operation geplant ist.
Darüber hinaus informiert die EMA Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe über das Risiko seltener, aber schwerwiegender und potenziell lebensbedrohlicher Reaktionen wie Krampfanfälle und Serotonin-Syndrom (ein potenziell lebensbedrohlicher Zustand, der durch eine zu hohe Serotonin-Konzentration im Körper entsteht) bei Menschen, die Mysimba zusammen mit Opioiden einnehmen.
Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt die EMA, dass Mysimba nicht bei Personen angewendet werden darf, die mit Opioiden behandelt werden. Dies gilt zusätzlich zu den bestehenden Kontraindikationen, die besagen, dass Mysimba nicht bei Personen, die langfristig von Opioiden abhängig sind, bei Personen, die mit Opioid-Agonisten wie Methadon behandelt werden, und bei Personen, die einen Opioid-Entzug durchlaufen, angewendet werden darf.
© arznei-news.de – Quellenangabe: EMA
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