Prostatakrebs: EU-Zulassung für Camcevi (Leuprorelin)

EU: Prostatakarzinom – Die Europäische Kommission erteilt Camcevi (Leuprorelin) die Zulassung

30.05.2022 Die Europäische Kommission hat am 26.05.2022 dem Medikament Camcevi (Wirkstoff ist Leuprorelin) der Firma Accord Healthcare die Zulassung für die folgende Indikation erteilt:

CAMCEVI wird angewendet zur Behandlung des hormonabhängigen fortgeschrittenen Prostatakarzinoms und zur Behandlung des lokalisierten Hochrisiko-Prostatakarzinoms und lokal fortgeschrittenen hormonabhängigen Prostatakarzinoms in Kombination mit Strahlentherapie.
© arznei-news.de – Quelle: EC

Infos

Camcevi ist ein Hybridpräparat von Eligard, das seit dem 23. November 2003 in der EU zugelassen ist. Camcevi enthält denselben Wirkstoff wie Eligard, wird aber im Gegensatz zu Eligard, das vor der subkutanen Injektion vorgemischt werden muss, als gebrauchsfertiges Arzneimittel geliefert. Auch das Salz in Camcevi (Leuprorelinmesilat) unterscheidet sich von dem in Eligard (Leuprorelinacetat).

Indikation / Anwendung / Krankheiten

CAMCEVI wird angewendet zur Behandlung des hormonabhängigen fortgeschrittenen Prostatakarzinoms und zur Behandlung des lokalisierten Hochrisiko-Prostatakarzinoms und lokal fortgeschrittenen hormonabhängigen Prostatakarzinoms in Kombination mit Strahlentherapie.

Aus der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels der Europäischen Kommission:

Wirkstoff / Wirkung / Wirkmechanismus / Wirkweise

Leuprorelin-Mesylat ist ein synthetischer Nonapeptidagonist des natürlich vorkommenden GnRH, das bei kontinuierlicher Gabe die Gonadotropin-Sekretion der Hypophyse hemmt und beim Mann die testikuläre Steroidbildung supprimiert. Diese Wirkung ist nach Beendigung der Arzneitherapie reversibel. Allerdings übt der Agonist eine stärkere Wirkung aus als das natürliche Hormon, und die Zeitspanne bis zur Erholung der Testosteronspiegel kann von Patient zu Patient verschieden sein.

Schwangerschaft / Stillen

Dieses Arzneimittel ist nicht für Frauen bestimmt.

Mögliche Nebenwirkungen / unerwünschte Wirkungen / Verträglichkeit

s. Beipackzettel

Arznei-News.de – Quellenangabe: Europäische Kommission – EPAR – 30.05.2022

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